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Zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnung: ausführliche Erläuterung als PDF zum Ausdrucken 

Gasversorgung Main-Kinzig Rechnung: alle relevanten Infos

Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung mit aktuellen Zahlungs- und Verbrauchsinfos und den jeweils abgerechneten Preisen. Auf der Jahresrechnung ist der tatsächliche Rechnungsbetrag für den Abrechnungszeitraum ausgewiesen. Bereits gezahlte Abschläge werden mit den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs verrechnet. Auf Wunsch ist die Rechnungsstellung auch in kürzeren zeitlichen Abständen möglich. Für die Mehrkosten zusätzlicher Abrechnungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 24 EURO je zusätzlicher Rechnung.

Verbrauchs- und Betragsermittlung, Höhe und Fälligkeiten der Abschlagsbeträge, Nachzahlung oder Guthaben: Damit Sie Ihre Gasrechnung besser nachvollziehen können, haben wir alle relevanten Aspekte kompakt zusammengefasst.

Wichtiger Hinweis: Erst mit der Jahresverbrauchsabrechnung entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Uns ist bewusst, dass mögliche Nachzahlungen Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen bringen können. Wir sind an Ihrer Seite, um Kundinnen und Kunden auch in einer schwierigen Situation zu unterstützen. Sollten Sie beim Begleichen Ihrer Jahresrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, finden wir gemeinsam eine Lösung.

 

Ihr Rechnung einfach erklärt und als PDF (Rechnung, 0,2mb) zum Ausdrucken

Rechnungsseite 1 - Zusammenfassung von Zahlbeträgen und Abschlägen

Rechnungsseite 1 – Zusammenfassung

Rechnungsseite 2 - Einzelaufstellung der Kosten

Rechnungsseite 2 – Details zu Entgelten

Rechnungsseite 3 - Einzelaufstellung des Verbrauches

Rechnungsseite 3 – Details zum Verbrauch

Fragen zur Jahresverbrauchsabrechnung

Die monatliche Zahlungsweise für Erdgas ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist aber unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird der durchschnittliche Verbrauch des Vorjahres gleichmäßig auf die kommende Abrechnungsperiode hochgerechnet. Das nennt man den Abschlag.

Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:

  1. dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  2. der Länge des Abrechnungszeitraumes
  3. den aktuell gültigen Preisen

den jahreszeitlichen Schwankungen.

So werden die monatlichen Abschläge für Erdgas berechnet:

Der durchschnittliche Verbrauch des Vorjahres bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt

x aktueller Arbeitspreis (netto)

+ Grundpreis (netto)

+ Mehrwertsteuer .

÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung

= gleichbleibender monatlicher Abschlag

Der Abrechnungszeitraum endet jeweils zum 31. Dezember eines Kalenderjahres.

Im Januar oder Februar des Folgejahres erhalten Sie Ihre Jahresverbrauchsabrechnung. Dabei wird der vom Netzbetreiber im Rahmen der jährlichen Ablesung zwischen 15.11. und 31.12. ermittelte Zählerstand zugrunde gelegt bzw. geschätzte Verbrauch zugrunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt.

Von diesem Betrag werden die bereits geleisteten Abschlagszahlungen abgezogen.

  • War Ihr Verbrauch niedriger als erwartet, wird Ihnen die Differenz gutgeschrieben.
  • War Ihr Verbrauch höher als erwartet, ist eine Nachzahlung erforderlich.

Für Neukundinnen und Neukunden werden die monatlichen Abschläge auf Basis der Verbrauchswerte des Vormieters, Ihrer Angaben oder Erfahrungswerten vergleichbarer Haushalte berechnet.

Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob die Summe der Abschläge die tatsächlichen Kosten abdeckt. Das ist dann der Fall, wenn der dem Abschlag zugrunde liegende Vorjahresverbrauch auch im laufenden Jahr in etwa erreicht wird. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr. Auch marktbedingte Preisanpassungen, über die Sie im Abrechnungszeitraum informiert wurden, können zu einer Nachzahlung führen.

Vertrauen und Transparenz: Generell ist es ratsam, Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf: 0800.605.605

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Onlineportal einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie diesen kostenfreien 24/7 Service.

Eine Nachzahlung kommt zustande, wenn die Summe der gezahlten Abschläge die tatsächlichen Energiekosten nicht abdeckt. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr oder der erwartete Verbrauch. . Wenn Sie aufgrund von Entwicklungen am Energiemarkt ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, können gestiegene Preise im Abrechnungszeitraum ebenfalls Grund für eine Nachzahlung sein.

Vertrauen und Transparenz: Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung – z. B. in Form eines Ratenplans. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme, um einer eventuellen Liefersperre oder Kündigung vorzubeugen. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice: 08000.605.605.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Onlineportal einsehen und bei Bedarf anpassen.

Nutzen Sie diesen kostenfreien 24/7 Service

Mit der Gasversorgung Main-Kinzig haben Sie einen verlässlichen regionalen Partner an Ihrer Seite – direkt vor Ort und mit langjähriger Erfahrung in der Energieversorgung. Zahlreiche Haushalte im Main-Kinzig-Kreis vertrauen auf unsere Leistungen. Auch in herausfordernden Zeiten lassen wir Sie nicht allein.

Wenn Sie Ihre Energiekosten aktuell nicht aus eigener Kraft stemmen können, sprechen Sie uns an. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt. Unser Team berät Sie persönlich zu möglichen Unterstützungsangeboten und zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie Ihre Energieausgaben spürbar senken können.

Gerne informieren wir Sie auch über Anlaufstellen für Schuldnerberatungen sowie über regionale und überregionale Energiespar-Initiativen. Nutzen Sie zusätzlich unsere Energiespartipps, um Ihre Heizkosten einfach und nachhaltig zu reduzieren.

Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem korrigierten Zählerstand sowie der Bitte um eine Berichtigung Ihrer Abrechnung an service@mainkinziggas.de.

Sobald Ihre Angaben bei uns eingegangen sind, stellen wir Ihnen die korrigierte Rechnung schnellstmöglich zu.

  

Hier geht es zum weiteren FAQ-Bereich:

FAQ